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  • ab 01.12.2023 (aktuelle Fassung)

Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GOGut)

Bibliographie

Titel
Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GOGut)
Amtliche Abkürzung
GOGut
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

Vom 6. November 2023 (Nds. GVBl. S. 263, 286)

- VORIS 20220 -

Aufgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie des § 13 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Niedersächsischen Verwaltungskostengesetzes in der Fassung vom 25. April 2007 (Nds. GVBl. S. 172), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 301), wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Gebührenverzeichnis für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte sowie deren Geschäftsstellen1
Ablehnung, Änderung oder Rücknahme eines Antrages2
Berechnung nach Zeitaufwand3
Inkrafttreten4
GebührenverzeichnisAnlage