§ 4 GOGut - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GOGut)
- Amtliche Abkürzung
- GOGut
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20220
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte vom 25. Juni 2019 (Nds. GVBl. S. 156) außer Kraft.
Hannover, den 6. November 2023
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Behrens
Ministerin