Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.12.2023 (aktuelle Fassung)

§ 4 GOGut - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GOGut)
Amtliche Abkürzung
GOGut
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte vom 25. Juni 2019 (Nds. GVBl. S. 156) außer Kraft.

Hannover, den 6. November 2023

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Behrens
Ministerin