§ 1 GOGut - Gebührenverzeichnis für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte sowie deren Geschäftsstellen
Bibliographie
- Titel
- Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GOGut)
- Amtliche Abkürzung
- GOGut
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20220
(1) 1Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte sowie deren Geschäftsstellen erheben für Amtshandlungen und Leistungen Kosten (Gebühren und Auslagen). 2Die Gebührentatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis der Anlage.
(2) Die Umsatzsteuer ist in den Gebühren nicht enthalten.