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  • ab 01.12.2023 (aktuelle Fassung)

§ 1 GOGut - Gebührenverzeichnis für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte sowie deren Geschäftsstellen

Bibliographie

Titel
Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte (GOGut)
Amtliche Abkürzung
GOGut
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

(1) 1Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte sowie deren Geschäftsstellen erheben für Amtshandlungen und Leistungen Kosten (Gebühren und Auslagen). 2Die Gebührentatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis der Anlage.

(2) Die Umsatzsteuer ist in den Gebühren nicht enthalten.