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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 JABVFördErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen
Redaktionelle Abkürzung
JABVFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Zuwendungsempfänger sind die Jugendverbände, die auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. vom 28. November 2022 (Nds. MBl. S. 1695)