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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 JABVFördErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bildungsveranstaltungen in der Jugendarbeit und zum Ausgleich von Verdienstausfällen
Redaktionelle Abkürzung
JABVFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Dieser Erl. tritt am 1.1.2023 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. vom 28. November 2022 (Nds. MBl. S. 1695)

An
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Nachrichtlich:

An
den Niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss
den Niedersächsischen Landesbeirat für Jugendarbeit
den Landesjugendring Niedersachsen e. V.
die Sportjugend Niedersachsen
das Paritätische Jugendwerk Niedersachsen
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen
die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen
die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
das Katholische Büro Niedersachsen
die Arbeitsgemeinschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Niedersachsen e. V. (OKJA)
die Jugendverbände, die auf Landesebene als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt sind