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  • ab 01.11.2004 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 PolUmOBeschl

Bibliographie

Titel
Umorganisation der Polizei des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PolUmOBeschl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

(1)

Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Umorganisation der Polizei und zur Änderung dienst- und personalrechtlicher Bestimmungen (1.11.2004) werden die Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück sowie die Polizeibehörde für zentrale Aufgaben als Polizeibehörden gebildet.

Zur Gewährleistung eines reibungslosen Organisationsübergangs unter Verantwortung der neu gebildeten Polizeidirektionen wird der ihnen zugeordnete Bereich mit einem zeitlichen Versatz von einem Monat neu organisiert. Für diesen (Zwischen-)Zeitraum orientiert sich die Organisation weitestgehend an der bisherigen Struktur und gestaltet sich wie folgt:

  1. 1.

    Die bisherigen Polizeiinspektionen mit ihren Dienststellen und Organisationseinheiten werden den Polizeidirektionen zugeordnet, in deren Dienstbezirk sie liegen. Davon abweichend wird das Autobahnpolizeikommissariat Ahlhorn der Polizeiinspektion Delmenhorst zugeordnet.

  2. 2.

    Die bisherige Polizeidirektion Braunschweig (bislang nur für das Stadtgebiet Braunschweig zuständig) mit ihren Dienststellen und Organisationseinheiten wird zur Polizeiinspektion Braunschweig und der Polizeidirektion Braunschweig (neu) zugeordnet.

  3. 3.

    Die bisherigen Kriminalpolizeiinspektionen Organisierte Kriminalität werden mit ihren Dienststellen den Polizeidirektionen zugeordnet, in deren Dienstbezirk sie ihren Sitz haben. Davon abweichend gilt:

    1. a)

      Die Kriminalpolizeiinspektion Organisierte Kriminalität der Bezirksregierung Hannover wird der Polizeidirektion Göttingen zugeordnet.

    2. b)

      Das Kriminalkommissariat Organisierte Kriminalität Göttingen wird der Polizeidirektion Göttingen zugeordnet.

    3. c)

      Das Kriminalkommissariat Organisierte Kriminalität Osnabrück wird der Polizeidirektion Osnabrück zugeordnet.

  4. 4.

    Die bisherigen Dienststellen der Polizeidirektion Hannover bleiben erhalten (mit Ausnahme des Spezialeinsatzkommandos, das dem Landeskriminalamt Niedersachsen zugeordnet wird).

(1) Red. Anm.:

Nach Nr. 5.2 der Schlussbestimmungen treten die Nummern 1.1 und 1.2 am 1.12.2004 in Kraft. Bis dahin gilt Anlage 2.