Abschnitt 4 DPflBRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Durchführung des § 22 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (Beauftragte für die Denkmalpflege)
- Redaktionelle Abkürzung
- DPflBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22510
Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2026 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 4 des Runderlasses vom 2. November 2021 (Nds. MBl. S. 1946)
An
die unteren Denkmalschutzbehörden
das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege
Nachrichtlich:
An die
übrigen Gemeinden
Hochbauverwaltung des Landes