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  • ab 07.04.1982 (aktuelle Fassung)

§ 3 WohnZinseVO - Begrenzung der Mehrbelastung für Familienheime und eigengenutzte Eigentumswohnungen

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Wohnungen
Redaktionelle Abkürzung
WohnZinseVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23500000200000

Die sich aus der höheren Verzinsung ergebende Mehrbelastung für Familienheime in der Form von Eigenheimen. Kaufeigenheimen und Kleinsiedlungen sowie für solche Eigentumswohnungen, die vom Eigentümer oder seinen Angehörigen benutzt werden, darf innerhalb eines Jahres nicht mehr als 100 Deutsche Mark je Wohnung im Monat betragen (Kappungsbetrag).