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  • ab 07.04.1982 (aktuelle Fassung)

§ 1 WohnZinseVO - Höhere Verzinsung öffentlicher Baudarlehn

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Wohnungen
Redaktionelle Abkürzung
WohnZinseVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23500000200000

Vor dem 1. Januar 1960 bewilligte öffentliche Baudarlehn sind auf Verlangen der darlehnsverwaltenden Stelle mit einem Zinssatz von 8 vom Hundert, nach dem 31. Dezember 1959, jedoch vor dem 1. Januar 1970 bewilligte, mit einem Zinssatz von 6 vom Hundert jährlich zu verzinsen.