§ 1 WohnZinseVO - Höhere Verzinsung öffentlicher Baudarlehn
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei mit öffentlichen Mitteln und mit Wohnungsfürsorgemitteln geförderten Wohnungen
- Redaktionelle Abkürzung
- WohnZinseVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23500000200000
Vor dem 1. Januar 1960 bewilligte öffentliche Baudarlehn sind auf Verlangen der darlehnsverwaltenden Stelle mit einem Zinssatz von 8 vom Hundert, nach dem 31. Dezember 1959, jedoch vor dem 1. Januar 1970 bewilligte, mit einem Zinssatz von 6 vom Hundert jährlich zu verzinsen.