Anlage EvakPRdErl - Einheitlich zu verwendende Begriffe im Betreuungsdienst in Niedersachsen
Bibliographie
- Titel
- Katastrophenschutz; Hinweise und Regelungen zur Planung von Evakuierungen Betroffener (Evakuierungsplanung)
- Redaktionelle Abkürzung
- EvakPRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21100
Anlaufstelle | Die Anlaufstelle ist eine Stelle, an der ein erster Kontakt zu Einsatzmaßnahmen des Betreuungsdienstes möglich ist. An der Anlaufstelle finden insbesondere Maßnahmen der Information, Sammlung und Lenkung statt. Betroffene werden von hier einer weiteren Betreuungseinrichtung zugeführt. Im Evakuierungsgebiet können Anlaufstellen auch Abfahrtstellen für Bustransporte sein. |
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Aufnahme | Aufnahme ist die Betreuung, Unterbringung und Versorgung Betroffener für einen mittel- bis längerfristigen Zeitraum. |
Aufnahme- und Verteilzentrum | Ein Aufnahme- und Verteilzentrum ist eine temporäre Einrichtung, die insbesondere
dient. Im Aufnahme- und Verteilzentrum erfolgt insbesondere eine Registrierung sowie die Zuweisung auf eine nachfolgende Einrichtung, zumeist eine Notunterkunft *). |
Besonderer Betreuungsbedarf | Bedarf einer Betroffenen oder eines Betroffenen über den üblichen Bedarf Betroffener in der Schadenslage hinausgehend (z. B. Bedarf an Pflege- oder Unterstützungsmaßnahmen, Säuglings- oder Sonderkost, Medikamenten). |
Betreuungsplatz | Der Betreuungsplatz ist wie auch die Betreuungsstelle *) eine temporäre Einrichtung der Soforthilfephase. Der Betreuungsplatz ist für die Betreuung und kurzfristige Unterbringung von - in der Regel 500 - Betroffenen vorgesehen. |
Betreuungsstelle | Die Betreuungsstelle ist die erste temporäre Einrichtung für Betroffene in der Soforthilfephase. In der Betreuungsstelle werden grundlegende Maßnahmen der Erst-Betreuung durchgeführt. Die Betreuungsstelle ist nicht zur längerfristigen Unterbringung Betroffener vorgesehen. |
Betroffene | unverletzt Hilfebedürftige; dieses sind zunächst alle zum Zeitpunkt des Schadensereignisses am Schadensort Anwesenden. |
Bereitstellungsraum | Temporäre Einrichtung zur Sammlung, Unterbringung und Versorgung von Einsatzkräften; möglichst um Kapazitäten zur Materialerhaltung ergänzt. |
Evakuierung | Geplante, strukturierte Verbringung von Menschen und ggf. Tieren oder Sachwerten aus einem potentiell gefährdeten Gebiet. |
Evakuierungsbezirk | Räumliche Unterteilung eines Gebietes in der Evakuierungsplanung. Evakuierungsbezirke grenzen sich durch örtliche oder geographische Gegebenheiten (z. B. Straßenzüge, Berge, Flüsse), organisatorische Erwägungen (z. B. Zuweisung zu Evakuierungsrouten) oder hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Evakuierungserfordernis (z. B. Unterschiedlich starke Auswirkungen eines Hochwassers) voneinander ab. |
Evakuierungsroute | Vorgeplante Streckenführung für eine Evakuierung. |
Evakuierungssektor | Räumliche Unterteilung eines Gebietes in der Evakuierungsplanung. Evakuierungssektoren sind stets gleichgroße Kreisstücke eines definierten Evakuierungsradius um eine potentielle Gefahrenquelle. In der Regel soll ein Evakuierungsradius in zwölf Evakuierungssektoren unterteilt werden. Die Mitte des Sektors 1 wird auf 12 Uhr festgelegt, die weiteren Sektoren schließen sich im Uhrzeigersinn an. |
Folgeunterbringung | Sich an eine Notunterkunft *) anschließende Einrichtung zur Unterbringung Betroffener, die auf eine längerfristige Unterbringung mit besserem Standard ausgelegt ist. |
geschlossene Evakuierung | Eine abgrenzbare Gruppe von Betroffenen (z. B. alle Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung) werden organisiert gesammelt von einem Ort evakuiert. Die Betroffenen müssen sich nicht eigeständig um ihre Evakuierung bemühen. |
Meldekopf | Abgesetzte Kontaktstelle (zur Registrierung und örtlichen Einweisung) vor einer temporären Einrichtung. |
Notfall (im Zusammenhang mit kerntechnischen Ereignissen) | Definition nach § 5 Abs. 26 StrlSchG: Ereignis, bei dem sich durch ionisierende Strahlung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Sachgüter ergeben können. Kein Notfall liegt vor, wenn abzusehen ist, dass ein Ereignis, das im Rahmen einer geplanten Tätigkeit eingetreten ist, voraussichtlich durch die für geplante Expositionssituationen geregelten Maßnahmen bewältigt werden kann.
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Notfallstation | Temporäre Einrichtung zur Dekontamination und ggf. Erstversorgung potentiell einer Strahlenexposition ausgesetzter Betroffener, Patientinnen und Patienten. |
Notunterkunft | Kurz- bis mittelfristig dienende Einrichtung zur behelfsmäßigen Unterbringung Betroffener. |
Phase des Betreuungseinsatzes | Als Phasen des Betreuungseinsatzes werden:
festgelegt. Die Phasen unterscheiden sich insbesondere in Umfang und Intensität erforderlicher Einsatzmaßnahmen wie auch den Standards der Betreuung. Die Dauer der einzelnen Phasen hängt von den Rahmenbedingungen des Einsatzes ab. |
Räumung | Als Räumung im betreuungsdienstlichen Sinne ist in Abgrenzung zur Evakuierung *) das ungeplante, sofortige Verlassen eines gefährdeten Gebietes zu verstehen. |
Sanitätsdienstliche Hilfsstelle | Kontaktstelle für Patientinnen und Patienten zur Entlastung der Notaufnahmen umliegender Krankenhäuser in einer größeren Schadenslage. |
Unfall (im Zusammenhang mit kerntechnischen Ereignissen) | Definition gemäß des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: Ereignisablauf, der für eine oder mehrere Personen eine effektive Dosis von mehr als 50 mSv zur Folge haben kann. |
Verfügungsraum | Ort, an dem sich Einsatzkräfte für einen unmittelbaren Einsatz bereithalten. In Abgrenzung zum Bereitstellungsraum *) ist der Aufenthalt hier nur kurzfristig. |
Entsprechend der Definition dieser Tabelle.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 6 des RdErl. vom 8. November 2023 (Nds. MBl. S. 880)