Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 10.05.1993, Az.: 12 L 124/90

Sondernutzungserlaubnis; Zufahrt; Landwirtschaftliches Betreibsgrundstück; Straßenbaubehörde; Ermessensentscheidung; Verkehrssicherheit; Betriebliche Belange; Abwägung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
10.05.1993
Aktenzeichen
12 L 124/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13627
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1993:0510.12L124.90.0A

Fundstelle

  • GewArch 1993, 438

Amtlicher Leitsatz

Die für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Anlegung einer zweiten Zufahrt zu einem landwirtschaftlichen Betriebsgrundstück zuständige Straßenbaubehörde hat bei der Ermessensentscheidung gem §§ 8, 8a FStrG (F: 1974-10-01) die Belange der Verkehrssicherheit und die betrieblichen Belange des Landwirtes in die Abwägung einzustellen und ihrer Bedeutung gemäß zu bewerten.