Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.05.1993, Az.: 4 L 4676/92

Träger der Jugendhilfe; Pflegekind; Kofirmationsfeier; Einmalige Leistung; Angemessenheit; Pauschale; Rüstzeit; Vorbereitung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
26.05.1993
Aktenzeichen
4 L 4676/92
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13727
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1993:0526.4L4676.92.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 30.06.1992 - 3 A 50/92 .Hi

Fundstelle

  • ND MBl 1994, 116

Amtlicher Leitsatz

1. Der Träger der Jugendhilfe hat für ein Pflegekind zur Ausrichtung der Konfirmationsfeier im Familienkreis eine einmalige Leistung in angemessener Höhe zu gewähren. Eine Pauschale von 400,-- DM für diesen Zweck ist jedenfalls nicht zu niedrig.

2. Dem Pflegekind ist ferner die Teilnahme an einer gemeinsamen Rüstzeit der Konfirmanden zur Vorbereitung auf die Konfirmation durch eine einmalige Leistung zu ermöglichen.