Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.05.1993, Az.: 4 L 4676/92
Träger der Jugendhilfe; Pflegekind; Kofirmationsfeier; Einmalige Leistung; Angemessenheit; Pauschale; Rüstzeit; Vorbereitung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 26.05.1993
- Aktenzeichen
- 4 L 4676/92
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 13727
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1993:0526.4L4676.92.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 30.06.1992 - 3 A 50/92 .Hi
Rechtsgrundlagen
- § 39 Abs. 3 S. 3 KJHG
- § 39 Abs. 4 S. 1 KJHG
Fundstelle
- ND MBl 1994, 116
Amtlicher Leitsatz
1. Der Träger der Jugendhilfe hat für ein Pflegekind zur Ausrichtung der Konfirmationsfeier im Familienkreis eine einmalige Leistung in angemessener Höhe zu gewähren. Eine Pauschale von 400,-- DM für diesen Zweck ist jedenfalls nicht zu niedrig.
2. Dem Pflegekind ist ferner die Teilnahme an einer gemeinsamen Rüstzeit der Konfirmanden zur Vorbereitung auf die Konfirmation durch eine einmalige Leistung zu ermöglichen.