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  • ab 24.09.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 RL GSB-Erl - Anweisungen zum Verfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie Gewässerschutzberatung - GSB)
Redaktionelle Abkürzung
RL GSB-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

7.1 Allgemeine Verfahrensvorschriften

Für die Antragsannahme, Bewilligung, Abrechnung und Auszahlung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Bewilligungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-Gk zu § 44 LHO sowie bei Förderung mit ELER-Mitteln die ANBest-ELER KLARA - siehe Bezugserlass -, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen oder in dem unmittelbar geltenden Europarecht abweichende Regelungen getroffen worden sind.

7.2 Bewilligungsbehörde

Bewilligungsbehörde ist der NLWKN.

Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung, den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis erforderlichen Informationen auf der Internetseite (www.nlwkn.niedersachsen.de) bereit.

7.3 Antragsverfahren

7.3.1 Anträge sind auf den vorgeschriebenen Vordrucken an die Bewilligungsbehörde zu richten.

7.3.2 Bei der Förderantragstellung sind die hinreichend konkretisierten Planungsunterlagen vorzulegen. Hierzu gehören insbesondere eine Beschreibung des geplanten Vorhabens, ein Finanzierungsplan und ein Zeitplan.

7.3.3 Das in Nummer 4.1.2 Satz 2 vorgeschriebene Schutzkonzept ist mit dem Förderantrag einzureichen und muss zumindest Folgendes enthalten:

  • Kurzbeschreibung der Ausgangssituation,

  • Nennung der Belastungsschwerpunkte,

  • Herleitung des Maßnahmenbedarfs unter Nennung der bisher durchgeführten Maßnahmen und der zukünftig geplanten Maßnahmen,

  • Beschreibung der im Projektzeitraum zu erreichenden Ziele und der Kriterien, anhand derer das Erreichen der Ziele festgestellt werden soll (Erfolgsparameter),

  • Kostenplan für den Beratungszeitraum,

  • Organisationskonzept.

7.3.4 Für Beratungsleistungen in Zielgebieten der EG-WRRL ist eine Gebietskulisse für Niedersachsen, Bremen und Hamburg ermittelt und auf der Internetseite des NLWKN veröffentlicht oder kann beim NLWKN angefordert werden. In dieser Gebietskulisse besteht ein Bedarf für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Grund- und/oder Oberflächenwasserkörper.

7.3.5 Das Arbeitskonzept, das für Modell- und Pilotprojekte mit dem Förderantrag einzureichen ist, muss zumindest Folgendes enthalten:

  • Kurzbeschreibung der Ausgangssituation,

  • Herleitung des Projektbedarfs mit fachlicher Erläuterung der überregionalen Bedeutung des Projektgegenstands oder -themas,

  • Darstellung der durch das Modell- und Pilotvorhaben zu erwartenden Ergebnisse und deren praktischer Bedeutung für den Gewässerschutz,

  • Darstellung von Teilergebnissen mit Zeitplan und von Indikatoren, die die Ergebniserreichung anzeigen,

  • Kostenplan für den Projektzeitraum.

Bei der Erstellung des Arbeitskonzepts ist auf die zur Zielerreichung genannten Punkte in Nummer 4.2 Abs. 1 einzugehen.

7.4 Vergabeverfahren

Bei der Beauftragung Dritter gemäß Nummer 4.1.3 darf ein Vergabeverfahren erst nach erfolgter Bewilligung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Regelungen durchgeführt werden.

7.5 Auszahlung der Unionsmittel

7.5.1 Der Begünstigte muss für die Auszahlung der Mittel einen Auszahlungsantrag einschließlich zahlungsbegründender Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einreichen, die nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187; L 29 vom 10.2.2022, S. 45), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/1468 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 (ABl. L, 2024/1468, 24.5.2024), in der jeweils geltenden Fassung, prüft, ob die Voraussetzungen für eine Auszahlung der Zuwendung vorliegen und die Auflagen erfüllt werden.

Zugelassen sind in der Regel zwei Auszahlungsanträge pro Kalenderjahr. Näheres kann im Bewilligungsbescheid oder im Zuweisungsschreiben konkretisiert werden. Eine Zuwendung wird nur gewährt, wenn die erbrachten Leistungen anhand von prüffähigen Belegen (Leistungsnachweise gemäß der Anlage) nachgewiesen sind.

7.5.2 Die Auszahlung der Fördermittel für EU-kofinanzierte Vorhaben erfolgt durch die EU-Zahlstelle beim ML.

7.6 Vorhaben in Trägerschaft des Landes

Bei Vorhaben in Trägerschaft des NLWKN tritt die Mittelzuweisung an die Stelle des Bewilligungsbescheides. Alle im Rahmen dieser Richtlinie getroffenen Regelungen werden dabei entsprechend angewendet.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des Erl. vom 24. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 413)