Abschnitt 2 RL GSB-Erl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung in Trinkwassergewinnungsgebieten und Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie Gewässerschutzberatung - GSB)
- Redaktionelle Abkürzung
- RL GSB-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
2.1 Gefördert werden Vorhaben in Form von Beratungsleistungen gemäß Artikel 78 der Verordnung (EU) 2021/2115 für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus zum Trinkwasserschutz sowie zum Erreichen und Erhalt des guten Zustands oder Potenzials von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern nach der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30. Oktober 2014 (ABl. L 311 vom 31.10.2014, S. 32), in der jeweils geltenden Fassung - EG-Wasserrahmenrichtlinie - im Folgenden: EG-WRRL -.
Zu den förderfähigen Leistungen gehören
die Beratung der Land- und Forstwirtschaft sowie des Produktionsgartenbaus,
die Erstellung erforderlicher Beratungsgrundlagen, z. B. Planungen und Konzepte,
die Untersuchungen von Böden, Pflanzen und Gewässern, soweit dies als Voraussetzung und Begleitung von Beratung erforderlich ist.
2.2 Daneben werden Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung, Demonstration und Erfolgsbewertung gewässerschonender Landbewirtschaftungssysteme oder -maßnahmen gefördert.
2.3 Von der Förderung ausgeschlossen sind
administrative Arbeiten zu freiwilligen Vereinbarungen, z. B. Postversand, Abrechnung und Kontrollaufgaben,
administrative Arbeiten zu Anträgen auf Ausgleichszahlungen gemäß § 93 Abs. 1 NWG für das Anwendungsverbot von Glyphosat, z. B. Postversand, Abrechnung, Kontrollaufgaben und Auszahlungstätigkeiten sowie sämtliche Leistungen zur Erstellung und Bearbeitung von Einzelfallanträgen,
Leistungen zur Erstellung von Schutzkonzepten,
Teilnahme der mit der Beratungsleistung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Fortbildungsveranstaltungen,
Eigenleistungen und
Umsatzsteuer für Vorhaben in Trinkwassergewinnungsgebieten.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des Erl. vom 24. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 413)