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  • ab 01.01.2025 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 7 OstfrIErbbauRRdErl 2025

Bibliographie

Titel
Bestellung von Erbbaurechten auf den Ostfriesischen Inseln
Redaktionelle Abkürzung
OstfrIErbbauRRdErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Für Zwecke des Geschossmietwohnungsbaus sowie für die Zwecke nach Nummer 6.1 Satz 2 kann abweichend von den Nummern 5 und 6 eine Entkoppelung des Erbbauzinses vom Bodenwert erfolgen. In diesen Fällen beträgt der anfängliche Erbbauzins 5 EUR je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche beginnend ab Fertigstellung eines neu errichteten Bauwerks. Die Regelungen der Nummern 5.4 und 6.4 bleiben unberührt.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 24. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 412)