Abschnitt 7 OstfrIErbbauRRdErl 2025
Bibliographie
- Titel
- Bestellung von Erbbaurechten auf den Ostfriesischen Inseln
- Redaktionelle Abkürzung
- OstfrIErbbauRRdErl 2025,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 64100
Für Zwecke des Geschossmietwohnungsbaus sowie für die Zwecke nach Nummer 6.1 Satz 2 kann abweichend von den Nummern 5 und 6 eine Entkoppelung des Erbbauzinses vom Bodenwert erfolgen. In diesen Fällen beträgt der anfängliche Erbbauzins 5 EUR je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche beginnend ab Fertigstellung eines neu errichteten Bauwerks. Die Regelungen der Nummern 5.4 und 6.4 bleiben unberührt.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 24. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 412)