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  • ab 01.01.2025 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 3 OstfrIErbbauRRdErl 2025

Bibliographie

Titel
Bestellung von Erbbaurechten auf den Ostfriesischen Inseln
Redaktionelle Abkürzung
OstfrIErbbauRRdErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Abweichend von VV Nr. 2.3.2 zu § 64 LHO ist für die Bestellung und weitere Verwaltung eines solchen Erbbaurechts die bislang nach VV Nr. 7.1 zu § 64 LHO verantwortliche Dienststelle zuständig. Für die Bestellung bedarf es der Einwilligung des MF.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 24. September 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 412)