§ 185 NSchG - Sonderregelung für Tagesbildungsstätten
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
- Amtliche Abkürzung
- NSchG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410010000000
Die Schulbehörde hat eine Tagesbildungsstätte auch dann als geeignet anzuerkennen, wenn ihr Träger am 1. August 1980 abweichend von § 164 Abs. 1 Nr. 1 eine kommunale Körperschaft ist.