Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.09.1994, Az.: S 23 V 182/90

Richter; Ablehnung; Besorgnis; Befangenheit; Unparteilichkeit; Zweifel; Untätigkeit

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
20.09.1994
Aktenzeichen
S 23 V 182/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 11942
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1994:0920.S23V182.90.0A

Fundstellen

  • DRiZ 1996, 232
  • DRiZ 1995, 232-233 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der besonnene Rechtsuchende darf an der Unparteilichkeit und objektiven Einstellung des Richters die Besorgnis der Befangenheit begründende Zweifel haben, wenn sich der Verfahrensablauf über lange Zeit eindeutig als eine Kette von Verzögerungen bis hin zur Untätigkeit darstellt und der Richter weder ihm gegenüber noch in seiner dienstlichen Äußerung Gründe anführt, die diesen Ablauf als vertretbar erscheinen lassen könnten.