Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.09.1994, Az.: S 23 V 182/90
Richter; Ablehnung; Besorgnis; Befangenheit; Unparteilichkeit; Zweifel; Untätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- LSG Niedersachsen
- Datum
- 20.09.1994
- Aktenzeichen
- S 23 V 182/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1994, 11942
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LSGNIHB:1994:0920.S23V182.90.0A
Rechtsgrundlagen
- § 60 Abs. 1 S. 1 SGG
- § 42 Abs. 1 ZPO
- § 42 Abs. 2 ZPO
- § 42 Abs. 3 ZPO
Fundstellen
- DRiZ 1996, 232
- DRiZ 1995, 232-233 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der besonnene Rechtsuchende darf an der Unparteilichkeit und objektiven Einstellung des Richters die Besorgnis der Befangenheit begründende Zweifel haben, wenn sich der Verfahrensablauf über lange Zeit eindeutig als eine Kette von Verzögerungen bis hin zur Untätigkeit darstellt und der Richter weder ihm gegenüber noch in seiner dienstlichen Äußerung Gründe anführt, die diesen Ablauf als vertretbar erscheinen lassen könnten.