Landessozialgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.09.1994, Az.: L 9 S (V) 153/94

Befangenheit; Richter; Untätigkeit; Verzögerung; Ablehnung; Unparteilichkeit; Besorgnis

Bibliographie

Gericht
LSG Niedersachsen
Datum
20.09.1994
Aktenzeichen
L 9 S (V) 153/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 11941
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LSGNIHB:1994:0920.L9S.V153.94.0A

Fundstellen

  • NZS 1994, 575
  • NdsRpfl 1995, 32

Amtlicher Leitsatz

Der besonnene Rechtssuchende darf an der Unparteilichkeit und objektiven Einstellung des Richters die Besorgnis der Befangenheit begründende Zweifel haben, wenn sich der Verfahrensablauf über lange Zeit eindeutig als eine Kette von Verzögerungen bis hin zur Untätigkeit darstellt und der Richter weder ihm gegenüber noch in seiner dienstlichen Äußerung Gründe aufführt, die diesen Ablauf als vertretbar erscheinen lassen könnten.