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  • ab 01.07.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 NLWKN-BefÜRdErl

Bibliographie

Titel
Übertragung von Befugnissen für den Grundstücksverkehr für den Bereich der Naturschutz- und der Wasserwirtschaftsverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
NLWKN-BefÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Die Erlöse aus der Veräußerung nach den Nummern 1.2 und 1.3 stehen der Geldrechnung des LFN zu. In Flurbereinigungsverfahren erfolgt dies nach der Schlussfeststellung.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 30. Juni 2020 (Nds. MBl. S. 673)