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  • ab 01.07.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 NLWKN-BefÜRdErl

Bibliographie

Titel
Übertragung von Befugnissen für den Grundstücksverkehr für den Bereich der Naturschutz- und der Wasserwirtschaftsverwaltung
Redaktionelle Abkürzung
NLWKN-BefÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

Im Übrigen gelten die Regelungen des Bezugserlasses zu b in der jeweils geltenden Fassung, wobei es der Naturschutz- und Wasserwirtschaftsverwaltung im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gestattet ist, die von ihr betreuten landeseigenen Grundstücke zu vermieten und zu verpachten.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Runderlasses vom 30. Juni 2020 (Nds. MBl. S. 673)