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  • ab 03.08.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage HSIFördErl - Scoring und Qualitätskriterien

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Redaktionelle Abkürzung
HSIFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22200

Für die Berücksichtigung einer Förderung müssen die in den Scorings ausgewiesenen Mindestpunktzahlen erreicht werden.

Das Qualitätskriterium "Gesamtbewertung der regionalfachlichen Bewertungskomponente" findet bei Anträgen zu den Nummern 2.2.1 und 2.2.2 Anwendung.

1. Fördertatbestand 2.1 (Förderung von innovativer Forschungsinfrastruktur von Hochschulen und Forschungseinrichtungen)

QualitätskriterienMindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien4070
AAusgangslage und Ziele2540
Innovationsgehalt, Neuheitsgrad der Forschungsfrage20
Darlegung der Notwendigkeit der beantragten Infrastruktur10
Stand des Wissens (Aktualität der zugrunde liegenden Recherchen, Quellen und Bezüge)5
Bewertung des geplanten Wissens- und Technologietransfers
(Durch die Aufwertung der Infrastruktur ist der Transfer von Ergebnissen in Wissenschaft (geplante Promotionen, wissenschaftliche Veröffentlichungen) und ggf. im späteren Verlauf in Wirtschaft und Gesellschaft zu erwarten)
5
BQualität des Umsetzungskonzeptes1020
Gesamtziel und Vorgehen sind schlüssig beschrieben; die geplante Auslastung wird dargestellt, ein Nutzungskonzept liegt vor15
Arbeits- und Zeitplan sind realistisch5
CQualität Projektleitung und Team510
Projektleitung/Projektteam sind im Fachgebiet ausgewiesen
(z. B. durch Publikationen, nationale und internationale Kooperationen, Preise oder Auszeichnungen)
10
2.Querschnittziele2030
Gleichstellung
Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie der Punkt Gendergerechtigkeit beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Projektthema umgesetzt wird.
5
Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit
Das Projekt geht auf Maßnahmen ein, die beim Zuwendungsempfänger und im beantragten Projekt, in Bezug auf die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Rasse, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung getroffen werden.
5
Nachhaltige Entwicklung
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Sicherheit der Ressourceneffizienz, nachhaltigen Entwicklung oder Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
515
Gute Arbeit
Das Projekt geht auf Möglichkeiten ein, die dem am oder im Projekt beteiligtem Personal in Bezug auf Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umsetzung eines Konzeptes zur Work-Life-Balance, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder gendergerechten Gleichstellung eröffnet werden. Der Nachweis der Tarifvertragsbindung und/oder der tarifgemäßen Entlohnung von Personal der Kooperationspartner wird erbracht.
5
Insgesamt60100

2. Scoring MWK Fördertatbestand nach Nummer 2.2.1 (Gründungs- und Innovationsräume, Regional bedeutsam)

QualitätskriterienMindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien4860
AAusgangslage und Ziele2030
  • Einbettung der beantragten Förderung in bestehende Strukturen und Aktivitäten: Besteht eine Anbindung an die Transferstrategie der Hochschule?

  • Besteht Anbindung an die vorhandenen Gründungsaktivitäten/Start-ups der Hochschule?

  • Werden innovative Anwendungsfelder adressiert?

15
Darlegung der Notwendigkeit/des Bedarfs (in Bezug auf Personal und Arbeitsplätze)5
Beurteilung der langfristigen Perspektive z. B.
  • Hat die Hochschule eine langfristig ausgerichtete Strategie zur Weiterführung der beantragten Fördermaßnahmen?

10
BQualität des Umsetzungskonzeptes30
Qualität des Personalkonzepts und Einbindung des bestehenden Personals15
Geeignetheit und Ausgestaltung der Arbeitsplätze z. B.:
Eignung der vorgesehenen Räumlichkeiten am Standort/ an der Hochschule: Werden die Bedürfnisse möglicher Gründer(-Teams) ausreichend adressiert? Erscheint die Bereitstellung der geplanten Bereitstellung und Herrichtung und/oder Einrichtung der Arbeitsplätze realistisch?
Falls keine neuen Arbeitsplätze hergerichtet oder eingerichtet werden sollen:
Bewertung der bestehenden Räumlichkeiten, die für das Vorhaben vorgesehen sind. Erscheint das Raumkonzept zielführend und ist es langfristig ausgelegt?
10
Schlüssigkeit/Qualität des Gesamtkonzepts (einschließlich Finanzierung, digitale Aspekte)5
2.Regionalfachliche Bewertungskomponente20
Regionale Entwicklung
(Es wird bewertet, ob das Projekt einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie leistet.)
10
Kooperation
(Anbindung an örtliche und regionale Kooperations- und Transferstrukturen und/oder Aktivitäten, wie regionale Gründungsnetzwerke)
5
Zusatzkriterium Modellhaftigkeit
Das Projekt leistet in besonderer Weise einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen und/oder zur Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategie (z. B. ein besonders integrativer Ansatz, besonders gutes Kooperationsprojekt, modellhafter und übertragbarer Ansatz). Dies ist im Antrag entsprechend zu begründen.
5
Gemeinsame Mindestpunktzahl für die richtlinienspezifischen fachlichen und regionalfachlichen Kriterien4980
3.Querschnittziele1120
Gleichstellung
Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie der Punkt Gendergerechtigkeit beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Projektthema umgesetzt wird, z. B. ob und inwieweit insbesondere auch Frauen als potentielle Gründerinnen adressiert werden.
3
Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit
Das Projekt geht auf Maßnahmen ein, die beim Zuwendungsempfänger und im beantragten Projekt, in Bezug auf die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Rasse, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung getroffen werden.
3
Nachhaltige Entwicklung
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Sicherheit der Ressourceneffizienz, nachhaltigen Entwicklung oder Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
511
Gute Arbeit
Das Projekt geht auf Möglichkeiten ein, die dem am oder im Projekt beteiligtem Personal in Bezug auf Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umsetzung eines Konzeptes zur Work-Life-Balance, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder gendergerechten Gleichstellung eröffnet werden. Der Nachweis der Tarifvertragsbindung und/oder der tarifgemäßen Entlohnung von Personal der Kooperationspartner wird erbracht.
3
Insgesamt60100

3. Scoring MWK Fördertatbestand nach Nummer 2.2.2 (Kooperationsprojekte, Regional bedeutsam)

QualitätskriterienMindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien3355
AAusgangslage und Ziele2535
Innovationsgehalt und wirtschaftliche Bedeutung10
Das Projekt bezieht sich auf die anwendungsorientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen, z. B. aus "Horizont 2020", früheren Forschungsrahmenprogrammen, EFRE-Programmen oder daraus anteilig finanzierten Maßnahmen5
Stand des Wissens (Aktualität der zugrunde liegenden Recherchen, Quellen und Bezüge)5
Bewertung der Auswahl der Kooperationspartner im Hinblick auf die Zielerreichung10
Der Transfer von Ergebnissen in Wissenschaft (geplante Promotionen, wissenschaftliche Veröffentlichungen) und ggf. im späteren Verlauf in Wirtschaft und Gesellschaft ist zu erwarten5
BQualität des Umsetzungskonzeptes und der Projektleitung/Team820
Bewertung der Schlüssigkeit des Vorgehens und Geeignetheit der Methoden, Angemessenheit der Mittel5
Bewertung des Arbeits- und Zeitplans5
Projektleitung/Projektteam sind im Fachgebiet ausgewiesen, z. B. durch Publikationen10
2.Regionalfachliche Bewertungskomponente *)25
Regionale Entwicklung
(Es wird bewertet, ob das Projekt einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie leistet.)
10
Kooperation
(Es wird bewertet, ob sich das Projekt durch einen kooperativen Ansatz auszeichnet [Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.])
5
Grenzübergreifende Zusammenarbeit
(Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa)
5
Zusatzkriterium Modellhaftigkeit
Das Projekt leistet in besonderer Weise einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen und/oder zur Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategie (z. B. ein besonders integrativer Ansatz, besonders gutes Kooperationsprojekt, modellhafter und übertragbarer Ansatz). Dies ist im Antrag entsprechend zu begründen.
5
Gemeinsame Mindestpunktzahl für die richtlinienspezifischen fachlichen und regionalfachlichen Kriterien4880
3.Querschnittziele1220
Gleichstellung
Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie der Punkt Gendergerechtigkeit beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Projektthema umgesetzt wird.
3
Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit
Das Projekt geht auf Maßnahmen ein, die beim Zuwendungsempfänger und im beantragten Projekt, in Bezug auf die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Rasse, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung getroffen werden.
3
Nachhaltige Entwicklung
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Sicherheit der Ressourceneffizienz, nachhaltigen Entwicklung oder Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
511
Gute Arbeit
Das Projekt geht auf Möglichkeiten ein, die dem am oder im Projekt beteiligtem Personal in Bezug auf Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umsetzung eines Konzeptes zur Work-Life-Balance, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder gendergerechten Gleichstellung eröffnet werden. Der Nachweis der Tarifvertragsbindung und/oder der tarifgemäßen Entlohnung von Personal der Kooperationspartner wird erbracht.
3
Insgesamt60100

Bewertung unter maßgeblicher Berücksichtigung des Votums der ÄrL.

4. Scoring MWK Fördertatbestand nach Nummer 2.2.3 (Innovationsverbünde, nicht regional bedeutsam)

Stufe 1:
Scoring Innovationszentrum Niedersachsen

QualitätskriterienMindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1.Bewertung der fachlichen und richtlinenspezifischen Kriterien für Stufe 12550
Ausgangslage und Ziele
Innovationsgehalt, Neuheitsgrad der Forschungsfrage (Sind Alleinstellungsmerkmale vorhanden? Werden durch den Verbund Synergieeffekte erzeugt? Besteht eine Modellhaftigkeit des Vorhabens?) 1020
Qualität der Verbundpartner und Organisation des Verbundes (Sind die Verbundpartner geeignet das Vorhaben gemeinsam durchzuführen? Sind Aufgabenverteilung und Organisation schlüssig? Werden alle notwendigen Kompetenzen abgedeckt?)510
Bewertung des geplanten Wissens- und Technologietransfers und Bezug zu Niedersachsens Belangen
(Wird ein Transfer von Ergebnissen in Wissenschaft und im späteren Verlauf auch in Wirtschaft und Gesellschaft angestrebt? Sind nachhaltige Impulse durch das Projekt zu erwarten?)
510
Nachhaltige Entwicklung
(Werden Aussagen zur ökologischen Nachhaltigkeit getroffen? Lässt sich ein Bezug herstellen?)
510
Insgesamt2550

Stufe 2:
Bewertung des Vollantrags der einzelnen Einrichtung (Diese zweite Stufe ist ausschlaggebend für Endauswahl/Gesamtscoring)

QualitätskriterienMindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien4070
AAusgangslage und Ziele2045
Innovationsgehalt und Neuheitsgrad der Forschungsfrage20
Stand des Wissens (Aktualität der zugrunde liegenden Recherchen, Quellen und Bezüge)5
Wissens- und Technologietransfer: Der Transfer von Ergebnissen in Wissenschaft (geplante Promotionen, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Einbindung von Kooperationspartnern) wird herausgearbeitet und ist ggf. auch im späteren Verlauf in Wirtschaft und Gesellschaft zu erwarten15
Grenzübergreifende Zusammenarbeit
(Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa)
5
BQualität des Umsetzungskonzeptes und der Projektleitung/Team1525
Bewertung der Schlüssigkeit des Vorhabens und der Geeignetheit der Methoden, Angemessenheit der Mittel10
Bewertung des Arbeits- und Zeitplans5
Projektleitung/Projektteam sind im Fachgebiet ausgewiesen z. B. durch Publikationen10
2.Querschnittziele2030
Gleichstellung
Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie der Punkt Gendergerechtigkeit beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Projektthema umgesetzt wird.
5
Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit
Das Projekt geht auf Maßnahmen ein, die beim Zuwendungsempfänger und im beantragten Projekt, in Bezug auf die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Rasse, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung getroffen werden.
5
Nachhaltige Entwicklung
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Sicherheit der Ressourceneffizienz, nachhaltigen Entwicklung oder Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
515
Gute Arbeit
Das Projekt geht auf Möglichkeiten ein, die dem am oder im Projekt beteiligtem Personal in Bezug auf Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umsetzung eines Konzeptes zur Work-Life-Balance, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder gendergerechten Gleichstellung eröffnet werden. Der Nachweis der Tarifvertragsbindung und/oder der tarifgemäßen Entlohnung von Personal der Kooperationspartner wird erbracht.
5
Insgesamt60100

5. Fördertatbestand nach Nummer 2.2.4 (Innovationen für Klimaschutz in Mooren)

QualitätskriterienMindestpunktzahlMaximalpunktzahl
1.Richtlinienspezifische fachliche Kriterien4070
AInnovation und Wissens- und Technologietransfer30
Das Vorhaben hat einen innovativen Ansatz.20
Das Vorhaben hat eine Vorbildfunktion oder ist ein Modell- und Pilotvorhaben.5
Das Vorhaben hat einen umfassenden geplanten Wissens- und Technologietransfer.5
BQualität des Umsetzungskonzeptes, Ressourcenansatz, Synergien20
Das Vorhaben ist inhaltlich und organisatorisch gut durchdacht, Gesamtziel und Vorgehen sind schlüssig beschrieben, Arbeits- und Zeitplan sind realistisch.10
Das Vorhaben ist langfristig angelegt und hat eine nachhaltige Konzeption und/oder ist ein Folgevorhaben/ das Vorhaben ist eine sinnvolle Ergänzung.5
Das Vorhaben hat einen angemessenen Ressourcenansatz.5
CAuswirkungen auf Treibhausgasemissionen und auf andere Schutzgüter20
Das Vorhaben hat Potenzial zur Reduzierung von Treibhausgasen beizutragen.15
Das Vorhaben hat positive Auswirkungen auf Lebensräume und Arten und/oder auf den Wasserhaushalt und/oder die Funktion der Moore als Nähr- und Schadstofffilter.5
2.Querschnittziele2030
Gleichstellung
Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie der Punkt Gendergerechtigkeit beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Projektthema umgesetzt wird.
5
Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit
Das Projekt geht auf Maßnahmen ein, die beim Zuwendungsempfänger und im beantragten Projekt, in Bezug auf die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Rasse, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung getroffen werden.
5
Nachhaltige Entwicklung
Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Sicherheit der Ressourceneffizienz, nachhaltigen Entwicklung oder Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht.
515
Gute Arbeit
Das Projekt geht auf Möglichkeiten ein, die dem am oder im Projekt beteiligtem Personal in Bezug auf Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umsetzung eines Konzeptes zur Work-Life-Balance, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder gendergerechten Gleichstellung eröffnet werden. Der Nachweis der Tarifvertragsbindung und/oder der tarifgemäßen Entlohnung von Personal der Kooperationspartner wird erbracht.
5
Insgesamt60100

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 3. August 2022 (Nds. MBl. S. 1074)