Anlage HSIFördErl - Scoring und Qualitätskriterien
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Redaktionelle Abkürzung
- HSIFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22200
Für die Berücksichtigung einer Förderung müssen die in den Scorings ausgewiesenen Mindestpunktzahlen erreicht werden.
Das Qualitätskriterium "Gesamtbewertung der regionalfachlichen Bewertungskomponente" findet bei Anträgen zu den Nummern 2.2.1 und 2.2.2 Anwendung.
1. Fördertatbestand 2.1 (Förderung von innovativer Forschungsinfrastruktur von Hochschulen und Forschungseinrichtungen)
Qualitätskriterien | Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl | |
---|---|---|---|
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 40 | 70 |
A | Ausgangslage und Ziele | 25 | 40 |
Innovationsgehalt, Neuheitsgrad der Forschungsfrage | 20 | ||
Darlegung der Notwendigkeit der beantragten Infrastruktur | 10 | ||
Stand des Wissens (Aktualität der zugrunde liegenden Recherchen, Quellen und Bezüge) | 5 | ||
Bewertung des geplanten Wissens- und Technologietransfers (Durch die Aufwertung der Infrastruktur ist der Transfer von Ergebnissen in Wissenschaft (geplante Promotionen, wissenschaftliche Veröffentlichungen) und ggf. im späteren Verlauf in Wirtschaft und Gesellschaft zu erwarten) | 5 | ||
B | Qualität des Umsetzungskonzeptes | 10 | 20 |
Gesamtziel und Vorgehen sind schlüssig beschrieben; die geplante Auslastung wird dargestellt, ein Nutzungskonzept liegt vor | 15 | ||
Arbeits- und Zeitplan sind realistisch | 5 | ||
C | Qualität Projektleitung und Team | 5 | 10 |
Projektleitung/Projektteam sind im Fachgebiet ausgewiesen (z. B. durch Publikationen, nationale und internationale Kooperationen, Preise oder Auszeichnungen) | 10 | ||
2. | Querschnittziele | 20 | 30 |
Gleichstellung Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie der Punkt Gendergerechtigkeit beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Projektthema umgesetzt wird. | 5 | ||
Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit Das Projekt geht auf Maßnahmen ein, die beim Zuwendungsempfänger und im beantragten Projekt, in Bezug auf die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Rasse, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung getroffen werden. | 5 | ||
Nachhaltige Entwicklung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Sicherheit der Ressourceneffizienz, nachhaltigen Entwicklung oder Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht. | 5 | 15 | |
Gute Arbeit Das Projekt geht auf Möglichkeiten ein, die dem am oder im Projekt beteiligtem Personal in Bezug auf Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umsetzung eines Konzeptes zur Work-Life-Balance, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder gendergerechten Gleichstellung eröffnet werden. Der Nachweis der Tarifvertragsbindung und/oder der tarifgemäßen Entlohnung von Personal der Kooperationspartner wird erbracht. | 5 | ||
Insgesamt | 60 | 100 |
2. Scoring MWK Fördertatbestand nach Nummer 2.2.1 (Gründungs- und Innovationsräume, Regional bedeutsam)
Qualitätskriterien | Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl | |
---|---|---|---|
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 48 | 60 |
A | Ausgangslage und Ziele | 20 | 30 |
| 15 | ||
Darlegung der Notwendigkeit/des Bedarfs (in Bezug auf Personal und Arbeitsplätze) | 5 | ||
Beurteilung der langfristigen Perspektive z. B.
| 10 | ||
B | Qualität des Umsetzungskonzeptes | 30 | |
Qualität des Personalkonzepts und Einbindung des bestehenden Personals | 15 | ||
Geeignetheit und Ausgestaltung der Arbeitsplätze z. B.: Eignung der vorgesehenen Räumlichkeiten am Standort/ an der Hochschule: Werden die Bedürfnisse möglicher Gründer(-Teams) ausreichend adressiert? Erscheint die Bereitstellung der geplanten Bereitstellung und Herrichtung und/oder Einrichtung der Arbeitsplätze realistisch? Falls keine neuen Arbeitsplätze hergerichtet oder eingerichtet werden sollen: Bewertung der bestehenden Räumlichkeiten, die für das Vorhaben vorgesehen sind. Erscheint das Raumkonzept zielführend und ist es langfristig ausgelegt? | 10 | ||
Schlüssigkeit/Qualität des Gesamtkonzepts (einschließlich Finanzierung, digitale Aspekte) | 5 | ||
2. | Regionalfachliche Bewertungskomponente | 20 | |
Regionale Entwicklung (Es wird bewertet, ob das Projekt einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie leistet.) | 10 | ||
Kooperation (Anbindung an örtliche und regionale Kooperations- und Transferstrukturen und/oder Aktivitäten, wie regionale Gründungsnetzwerke) | 5 | ||
Zusatzkriterium Modellhaftigkeit Das Projekt leistet in besonderer Weise einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen und/oder zur Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategie (z. B. ein besonders integrativer Ansatz, besonders gutes Kooperationsprojekt, modellhafter und übertragbarer Ansatz). Dies ist im Antrag entsprechend zu begründen. | 5 | ||
Gemeinsame Mindestpunktzahl für die richtlinienspezifischen fachlichen und regionalfachlichen Kriterien | 49 | 80 | |
3. | Querschnittziele | 11 | 20 |
Gleichstellung Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie der Punkt Gendergerechtigkeit beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Projektthema umgesetzt wird, z. B. ob und inwieweit insbesondere auch Frauen als potentielle Gründerinnen adressiert werden. | 3 | ||
Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit Das Projekt geht auf Maßnahmen ein, die beim Zuwendungsempfänger und im beantragten Projekt, in Bezug auf die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Rasse, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung getroffen werden. | 3 | ||
Nachhaltige Entwicklung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Sicherheit der Ressourceneffizienz, nachhaltigen Entwicklung oder Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht. | 5 | 11 | |
Gute Arbeit Das Projekt geht auf Möglichkeiten ein, die dem am oder im Projekt beteiligtem Personal in Bezug auf Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umsetzung eines Konzeptes zur Work-Life-Balance, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder gendergerechten Gleichstellung eröffnet werden. Der Nachweis der Tarifvertragsbindung und/oder der tarifgemäßen Entlohnung von Personal der Kooperationspartner wird erbracht. | 3 | ||
Insgesamt | 60 | 100 |
3. Scoring MWK Fördertatbestand nach Nummer 2.2.2 (Kooperationsprojekte, Regional bedeutsam)
Qualitätskriterien | Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl | |
---|---|---|---|
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 33 | 55 |
A | Ausgangslage und Ziele | 25 | 35 |
Innovationsgehalt und wirtschaftliche Bedeutung | 10 | ||
Das Projekt bezieht sich auf die anwendungsorientierte Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen, z. B. aus "Horizont 2020", früheren Forschungsrahmenprogrammen, EFRE-Programmen oder daraus anteilig finanzierten Maßnahmen | 5 | ||
Stand des Wissens (Aktualität der zugrunde liegenden Recherchen, Quellen und Bezüge) | 5 | ||
Bewertung der Auswahl der Kooperationspartner im Hinblick auf die Zielerreichung | 10 | ||
Der Transfer von Ergebnissen in Wissenschaft (geplante Promotionen, wissenschaftliche Veröffentlichungen) und ggf. im späteren Verlauf in Wirtschaft und Gesellschaft ist zu erwarten | 5 | ||
B | Qualität des Umsetzungskonzeptes und der Projektleitung/Team | 8 | 20 |
Bewertung der Schlüssigkeit des Vorgehens und Geeignetheit der Methoden, Angemessenheit der Mittel | 5 | ||
Bewertung des Arbeits- und Zeitplans | 5 | ||
Projektleitung/Projektteam sind im Fachgebiet ausgewiesen, z. B. durch Publikationen | 10 | ||
2. | Regionalfachliche Bewertungskomponente *) | 25 | |
Regionale Entwicklung (Es wird bewertet, ob das Projekt einen Beitrag zur regionalen Entwicklung gemäß der Regionalen Handlungsstrategie leistet.) | 10 | ||
Kooperation (Es wird bewertet, ob sich das Projekt durch einen kooperativen Ansatz auszeichnet [Zusammenarbeit mehrerer Gebietskörperschaften, relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft usw.]) | 5 | ||
Grenzübergreifende Zusammenarbeit (Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa) | 5 | ||
Zusatzkriterium Modellhaftigkeit Das Projekt leistet in besonderer Weise einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung regionsspezifischer Herausforderungen und/oder zur Umsetzung der Regionalen Handlungsstrategie (z. B. ein besonders integrativer Ansatz, besonders gutes Kooperationsprojekt, modellhafter und übertragbarer Ansatz). Dies ist im Antrag entsprechend zu begründen. | 5 | ||
Gemeinsame Mindestpunktzahl für die richtlinienspezifischen fachlichen und regionalfachlichen Kriterien | 48 | 80 | |
3. | Querschnittziele | 12 | 20 |
Gleichstellung Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie der Punkt Gendergerechtigkeit beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Projektthema umgesetzt wird. | 3 | ||
Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit Das Projekt geht auf Maßnahmen ein, die beim Zuwendungsempfänger und im beantragten Projekt, in Bezug auf die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Rasse, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung getroffen werden. | 3 | ||
Nachhaltige Entwicklung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Sicherheit der Ressourceneffizienz, nachhaltigen Entwicklung oder Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht. | 5 | 11 | |
Gute Arbeit Das Projekt geht auf Möglichkeiten ein, die dem am oder im Projekt beteiligtem Personal in Bezug auf Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umsetzung eines Konzeptes zur Work-Life-Balance, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder gendergerechten Gleichstellung eröffnet werden. Der Nachweis der Tarifvertragsbindung und/oder der tarifgemäßen Entlohnung von Personal der Kooperationspartner wird erbracht. | 3 | ||
Insgesamt | 60 | 100 |
Bewertung unter maßgeblicher Berücksichtigung des Votums der ÄrL.
4. Scoring MWK Fördertatbestand nach Nummer 2.2.3 (Innovationsverbünde, nicht regional bedeutsam)
Stufe 1:
Scoring Innovationszentrum Niedersachsen
Qualitätskriterien | Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl | |
---|---|---|---|
1. | Bewertung der fachlichen und richtlinenspezifischen Kriterien für Stufe 1 | 25 | 50 |
Ausgangslage und Ziele | |||
Innovationsgehalt, Neuheitsgrad der Forschungsfrage (Sind Alleinstellungsmerkmale vorhanden? Werden durch den Verbund Synergieeffekte erzeugt? Besteht eine Modellhaftigkeit des Vorhabens?) | 10 | 20 | |
Qualität der Verbundpartner und Organisation des Verbundes (Sind die Verbundpartner geeignet das Vorhaben gemeinsam durchzuführen? Sind Aufgabenverteilung und Organisation schlüssig? Werden alle notwendigen Kompetenzen abgedeckt?) | 5 | 10 | |
Bewertung des geplanten Wissens- und Technologietransfers und Bezug zu Niedersachsens
Belangen (Wird ein Transfer von Ergebnissen in Wissenschaft und im späteren Verlauf auch in Wirtschaft und Gesellschaft angestrebt? Sind nachhaltige Impulse durch das Projekt zu erwarten?) | 5 | 10 | |
Nachhaltige Entwicklung (Werden Aussagen zur ökologischen Nachhaltigkeit getroffen? Lässt sich ein Bezug herstellen?) | 5 | 10 | |
Insgesamt | 25 | 50 |
Stufe 2:
Bewertung des Vollantrags der einzelnen Einrichtung (Diese zweite Stufe ist ausschlaggebend für Endauswahl/Gesamtscoring)
Qualitätskriterien | Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl | |
---|---|---|---|
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 40 | 70 |
A | Ausgangslage und Ziele | 20 | 45 |
Innovationsgehalt und Neuheitsgrad der Forschungsfrage | 20 | ||
Stand des Wissens (Aktualität der zugrunde liegenden Recherchen, Quellen und Bezüge) | 5 | ||
Wissens- und Technologietransfer: Der Transfer von Ergebnissen in Wissenschaft (geplante Promotionen, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Einbindung von Kooperationspartnern) wird herausgearbeitet und ist ggf. auch im späteren Verlauf in Wirtschaft und Gesellschaft zu erwarten | 15 | ||
Grenzübergreifende Zusammenarbeit (Das Projekt leistet einen Beitrag zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Europa) | 5 | ||
B | Qualität des Umsetzungskonzeptes und der Projektleitung/Team | 15 | 25 |
Bewertung der Schlüssigkeit des Vorhabens und der Geeignetheit der Methoden, Angemessenheit der Mittel | 10 | ||
Bewertung des Arbeits- und Zeitplans | 5 | ||
Projektleitung/Projektteam sind im Fachgebiet ausgewiesen z. B. durch Publikationen | 10 | ||
2. | Querschnittziele | 20 | 30 |
Gleichstellung Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie der Punkt Gendergerechtigkeit beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Projektthema umgesetzt wird. | 5 | ||
Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit Das Projekt geht auf Maßnahmen ein, die beim Zuwendungsempfänger und im beantragten Projekt, in Bezug auf die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Rasse, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung getroffen werden. | 5 | ||
Nachhaltige Entwicklung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Sicherheit der Ressourceneffizienz, nachhaltigen Entwicklung oder Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht. | 5 | 15 | |
Gute Arbeit Das Projekt geht auf Möglichkeiten ein, die dem am oder im Projekt beteiligtem Personal in Bezug auf Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umsetzung eines Konzeptes zur Work-Life-Balance, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder gendergerechten Gleichstellung eröffnet werden. Der Nachweis der Tarifvertragsbindung und/oder der tarifgemäßen Entlohnung von Personal der Kooperationspartner wird erbracht. | 5 | ||
Insgesamt | 60 | 100 |
5. Fördertatbestand nach Nummer 2.2.4 (Innovationen für Klimaschutz in Mooren)
Qualitätskriterien | Mindestpunktzahl | Maximalpunktzahl | |
---|---|---|---|
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 40 | 70 |
A | Innovation und Wissens- und Technologietransfer | 30 | |
Das Vorhaben hat einen innovativen Ansatz. | 20 | ||
Das Vorhaben hat eine Vorbildfunktion oder ist ein Modell- und Pilotvorhaben. | 5 | ||
Das Vorhaben hat einen umfassenden geplanten Wissens- und Technologietransfer. | 5 | ||
B | Qualität des Umsetzungskonzeptes, Ressourcenansatz, Synergien | 20 | |
Das Vorhaben ist inhaltlich und organisatorisch gut durchdacht, Gesamtziel und Vorgehen sind schlüssig beschrieben, Arbeits- und Zeitplan sind realistisch. | 10 | ||
Das Vorhaben ist langfristig angelegt und hat eine nachhaltige Konzeption und/oder ist ein Folgevorhaben/ das Vorhaben ist eine sinnvolle Ergänzung. | 5 | ||
Das Vorhaben hat einen angemessenen Ressourcenansatz. | 5 | ||
C | Auswirkungen auf Treibhausgasemissionen und auf andere Schutzgüter | 20 | |
Das Vorhaben hat Potenzial zur Reduzierung von Treibhausgasen beizutragen. | 15 | ||
Das Vorhaben hat positive Auswirkungen auf Lebensräume und Arten und/oder auf den Wasserhaushalt und/oder die Funktion der Moore als Nähr- und Schadstofffilter. | 5 | ||
2. | Querschnittziele | 20 | 30 |
Gleichstellung Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie der Punkt Gendergerechtigkeit beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Projektthema umgesetzt wird. | 5 | ||
Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit Das Projekt geht auf Maßnahmen ein, die beim Zuwendungsempfänger und im beantragten Projekt, in Bezug auf die Vermeidung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes, der Rasse, ethnischer Herkunft, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Weltanschauung getroffen werden. | 5 | ||
Nachhaltige Entwicklung Durch den Vorhabenträger und/oder das Vorhaben werden Beiträge zur Sicherheit der Ressourceneffizienz, nachhaltigen Entwicklung oder Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft oder der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erbracht. | 5 | 15 | |
Gute Arbeit Das Projekt geht auf Möglichkeiten ein, die dem am oder im Projekt beteiligtem Personal in Bezug auf Weiterbildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Umsetzung eines Konzeptes zur Work-Life-Balance, Teilhabe am betrieblichen Gesundheitsmanagement, Teilhabe an betrieblicher Mitbestimmung oder gendergerechten Gleichstellung eröffnet werden. Der Nachweis der Tarifvertragsbindung und/oder der tarifgemäßen Entlohnung von Personal der Kooperationspartner wird erbracht. | 5 | ||
Insgesamt | 60 | 100 |
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.1 des Erl. vom 3. August 2022 (Nds. MBl. S. 1074)