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  • ab 01.06.1996 (aktuelle Fassung)

§ 7 KiAustrG

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Austritt aus Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts in Niedersachsen (Kirchenaustrittsgesetz - KiAustrG)
Amtliche Abkürzung
KiAustrG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300120000000

Soweit der den Gemeinden durch dieses Gesetz entstehende Verwaltungsaufwand nicht durch die Erhebung von Kosten gedeckt ist, wird er im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs abgegolten.