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  • ab 01.04.1922 (aktuelle Fassung)

§ 8 PyrVerS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen Preußen und Waldeck-Pyrmont über die Vereinigung des Gebietsteils Pyrmont mit Preußen
Redaktionelle Abkürzung
PyrVerS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100070000000

Preußen überträgt von dem im § 7 genannten Staats(Domanial-)Vermögen die Forsten einem aus den Gemeinden des Kreises Pyrmont zu bildenden Zweckverbande.

Dieser soll mit dem Tage der Vereinigung ins Leben treten. Er übernimmt gegenüber dem Staate (Preußen), dem Kreise und den Gemeinden die im Schlußprotokolle näher zu bezeichnenden Verpflichtungen.

Von dem Reingewinn aus den Forsten erhält Preußen die Hälfte.