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  • ab 01.04.1922 (aktuelle Fassung)

§ 2 PyrVerS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen Preußen und Waldeck-Pyrmont über die Vereinigung des Gebietsteils Pyrmont mit Preußen
Redaktionelle Abkürzung
PyrVerS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100070000000

Bei der Reichsregierung soll beantragt werden, in dem Entwurfe des Reichsgesetzes über die Vereinigung Pyrmonts mit Preußen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit eine Regelung dahin vorzusehen, daß durch die Vereinigung preußische Staatsangehörige werden alle Angehörigen Waldeck-Pyrmonts, welche

  1. 1.
    am Tage der Vereinigung in dem Gebietsteile Pyrmont ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt haben,
  2. 2.
    durch Geburt, Legitimation oder Eheschließung der Staatsangehörigkeit einer der unter Nr. 1 bezeichneten Personen folgen.

Waldeck verpflichtet sich, die zu 1. und 2. aufgeführten Personen, die infolge der Vereinigung die waldeckische Staatsangehörigkeit verloren haben, innerhalb zweier Jahre nach der Vereinigung auch ohne vorherige Niederlassung in seinem Gebiet in den Staatsverband wieder aufzunehmen.