Staatsvertrag zwischen Preußen und Waldeck-Pyrmont über die Vereinigung des Gebietsteils Pyrmont mit Preußen
Bibliographie
- Titel
- Staatsvertrag zwischen Preußen und Waldeck-Pyrmont über die Vereinigung des Gebietsteils Pyrmont mit Preußen
- Redaktionelle Abkürzung
- PyrVerS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10100070000000
Vom 29. November 1921 (Nds. GVBl. Sb. II S. 7 - VORIS 10100 07 00 00 000 -)
Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 22. Februar 1922 (Nds. GVBl. Sb. II S. 7)
Nachdem die Bevölkerung des Gebietsteils Pyrmont dem Wunsche Ausdruck gegeben hat, unter Lösung der bisherigen Vereinigung mit Waldeck-Pyrmont mit dem Freistaate Preußen vereinigt zu werden, sind das Preußische Staatsministerium und der Landesausschuß von Waldeck-Pyrmont übereingekommen, einen Vertrag über die Vereinigung zu schließen. Die zu diesem Zwecke bevollmächtigten Kommissare, nämlich
für Preußen:
der Ministerialdirektor im Ministerium des Innern, Dr. jur. Friedrich Meister,
der Ministerialrat im Finanzministerium, Geh. Finanzrat Otto Mackensy,
der Ministerialrat im Staatsministerium, Geh. Regierungsrat Karl-Otto von Kameke,
für Waldeck-Pyrmont:
der Landesdirektor des Freistaats Waldeck-Pyrmont, Dr. jur. Wilhelm Schmieding,
haben sich nach Austausch ihrer für gut und richtig befundenen Vollmachten vorbehaltlich der Genehmigung des Preußischen Landtags und der verfassunggebenden Landesvertretung von Waldeck-Pyrmont über folgende Punkte geeinigt: