Verwaltungsgericht Göttingen
Beschl. v. 31.10.2001, Az.: 1 A 1124/00

Fahrtenbuchauflage; Streitwert

Bibliographie

Gericht
VG Göttingen
Datum
31.10.2001
Aktenzeichen
1 A 1124/00
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2001, 39355
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Gründe

1

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechungspraxis des zuständigen Fachsenats des Niedersächsischen OVG Lüneburg bemisst das Gericht die Bedeutung der Sache für die Klägerin mit 500,00 DM je Monat der Dauer der Fahrtenbuchauflage, so dass sich ein Streitwert von 9.000,00 DM ergibt.