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  • ab 16.07.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 ZPZARdErl - Besprechungen, Fortbildungen

Bibliographie

Titel
Zusammenarbeit zum Schutz von Betroffenen des auf sexuelle Ausbeutung gerichteten Menschenhandels und der Zwangsprostitution
Redaktionelle Abkürzung
ZPZARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

5.1 Gemeinsame Besprechungen

Bei Bedarf, wenigstens aber einmal im Jahr, finden gemeinsame Besprechungen der Zeugenschutzdienststelle, der ermittlungsführenden sowie der für Schutz- und Betreuungsmaßnahmen zuständigen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaften und der Fachberatungsstellen statt, an der bei Bedarf auch Vertreterinnen oder Vertreter der Ausländer- und Leistungsbehörden, der Gewerbe- und Ordnungsbehörden, der unteren Gesundheitsbehörden, der Jugendämter, der Agenturen für Arbeit oder anderer Stellen teilnehmen. Die Besprechungen werden auch zur gemeinsamen Fortbildung genutzt. Die Besprechungen werden grundsätzlich vom LKA initiiert, wobei eine vorherige Abstimmung der Ressorts und des LKA zu den zu besprechenden Themenschwerpunkten erfolgt.

5.2 Gemeinsame Fortbildungen

Für die Kooperationspartner werden in Ergänzung zu den gemeinsamen Besprechungen bedarfsgerechte interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Soweit erforderlich, sind diese Veranstaltungen berufsgruppenspezifisch auszurichten.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 6 des Runderlasses vom 16. Juli 2020 (Nds. MBl. S. 728)