Abschnitt 5 SPBGSchGFRdErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in sozialpädagogischen Bildungsgängen
- Redaktionelle Abkürzung
- SPBGSchGFRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.
5.2 Die Höhe der Zuwendung beträgt,
5.2.1
180 EUR je angefangener Ausbildungsmonat einer Schülerin oder eines Schülers für die ersten bis zwölften Schülerinnen oder Schüler einer Klasse,
5.2.2
160 EUR je angefangener Ausbildungsmonat einer Schülerin oder eines Schülers für die 13. bis 20. Schülerinnen oder Schüler einer Klasse,
5.2.3
120 EUR je angefangener Ausbildungsmonat einer Schülerin oder eines Schülers ab der 21. Schülerin oder dem 21. Schüler einer Klasse.
5.3 Gefördert werden nur tatsächlich bestehende Schulverhältnisse. Schülerinnen und Schüler, deren Ausbildung vorzeitig endet, können bis zum Monatsende berücksichtigt werden. Die endgültige Festsetzung der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler erfolgt nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes und Vorlage des Verwendungsnachweises.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 16. Juli 2019 (Nds. MBl. S. 1106)