Abschnitt 1 SPBGSchGFRdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in sozialpädagogischen Bildungsgängen
- Redaktionelle Abkürzung
- SPBGSchGFRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für die Gewährleistung der Schulgeldfreiheit für Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen
Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent und
Fachschule Sozialpädagogik.
Durch die Zuwendung soll dem Fachkräftemangel in sozialpädagogischen Berufen entgegengewirkt und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert werden.
1.2 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 16. Juli 2019 (Nds. MBl. S. 1106)