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  • ab 18.07.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SPBGSchGFRdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Schulgeldfreiheit in sozialpädagogischen Bildungsgängen
Redaktionelle Abkürzung
SPBGSchGFRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für die Gewährleistung der Schulgeldfreiheit für Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen

  • Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent und

  • Fachschule Sozialpädagogik.

Durch die Zuwendung soll dem Fachkräftemangel in sozialpädagogischen Berufen entgegengewirkt und die Attraktivität der Ausbildung gesteigert werden.

1.2 Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 16. Juli 2019 (Nds. MBl. S. 1106)