Anlage 1 AbrUERdErl
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen
- Redaktionelle Abkürzung
- AbrUERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21022
A n l a g e
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Einsatz- schäden 1) (Verlust von WuG) | Geschäfts- bedarf Post- und Tele- kommuni- kation/ Vor- und Nach- bereitung | Tages- pauschale je Einsatzkraft (Spalten 1 und 2) | Tages- pauschale × Anzahl Einsatz- kräfte | Kfz-Auslagen (Fahrzeug- pauschale für Betriebs- kosten und Verbrauchs- kosten ohne Unfallkosten) | Betriebs- auslagen (Artikel 3 Abs. 5) | Mehr- arbeits- vergütung (Spitzab- rechnung) 3) | Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten | Verpfle- gungs- kosten | Reise- kosten, Aufwands entschä- digung 4) | Gesamt- kosten inklusive Mehrarbeit und Fahr- zeugkosten | |
je Einsatzkraft und Einsatztag | Kosten je km | Summe (km × Kosten je km) | je Stunde Einsatzkraft | ||||||||
1,00 EUR | 0,70 EUR | 1,70 EUR | zulässiges Gesamt gewicht2) </= 3,5 t: 0,41 EUR/km | ||||||||
zulässiges Gesamt- gewicht 2)>3,5 t: 1,50 EUR/km |
Für Einsatzschäden bis 500,00 EUR je Schadensfall.
Gewicht einschließlich Anhänger.
Als Mehrarbeit ist die Zeit anzurechnen, die im Zeitraum von Montag bis Freitag über eine Regeldienstzeit von acht Stunden hinausgeht und max. 16 Stunden täglich betragen kann. Die Regeldienstzeit von acht Stunden ist um die Stundenzahl zu vermindern, die von den Einsatzkräften vor Beginn des Einsatzes an dem Tag des Einsatzbeginns bereits erbracht wurde, wenn der Dienstantritt aufgrund der Kurzfristigkeit des Anforderungsersuchens nicht mehr verschoben werden konnte.
An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen wird keine Regeldienstzeit in Abzug gebracht, so dass jeweils bis zu 24 Stunden täglich angerechnet werden können.
Bereitschaftszeit wird im Verhältnis von 1 : 3 als Arbeitszeit anerkannt.
Außer Reisekosten für die Vor- und Nachbereitung des Einsatzes.