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Anlage 1 AbrUERdErl

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen
Redaktionelle Abkürzung
AbrUERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21022

A n l a g e

123456789101112
Einsatz-
schäden 1)
(Verlust von
WuG)
Geschäfts-
bedarf
Post- und
Tele-
kommuni-
kation/
Vor- und
Nach-
bereitung
Tages-
pauschale
je Einsatzkraft
(Spalten 1 und 2)
Tages-
pauschale × Anzahl Einsatz-
kräfte
Kfz-Auslagen (Fahrzeug-
pauschale für Betriebs-
kosten und Verbrauchs-
kosten ohne Unfallkosten)
Betriebs-
auslagen (Artikel 3
Abs. 5)
Mehr-
arbeits-
vergütung
(Spitzab-
rechnung) 3)
Zulage
für Dienst
zu ungünstigen
Zeiten
Verpfle-
gungs-
kosten
Reise-
kosten, Aufwands
entschä-
digung 4)
Gesamt-
kosten inklusive Mehrarbeit und Fahr-
zeugkosten
je Einsatzkraft und EinsatztagKosten
je km
Summe
(km × Kosten
je km)
je Stunde Einsatzkraft
1,00 EUR 0,70 EUR 1,70 EUR zulässiges
Gesamt
gewicht2) </= 3,5 t:
0,41 EUR/km
zulässiges
Gesamt-
gewicht 2)>3,5 t:
1,50 EUR/km

Für Einsatzschäden bis 500,00 EUR je Schadensfall.

Gewicht einschließlich Anhänger.

Als Mehrarbeit ist die Zeit anzurechnen, die im Zeitraum von Montag bis Freitag über eine Regeldienstzeit von acht Stunden hinausgeht und max. 16 Stunden täglich betragen kann. Die Regeldienstzeit von acht Stunden ist um die Stundenzahl zu vermindern, die von den Einsatzkräften vor Beginn des Einsatzes an dem Tag des Einsatzbeginns bereits erbracht wurde, wenn der Dienstantritt aufgrund der Kurzfristigkeit des Anforderungsersuchens nicht mehr verschoben werden konnte.

An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen wird keine Regeldienstzeit in Abzug gebracht, so dass jeweils bis zu 24 Stunden täglich angerechnet werden können.

Bereitschaftszeit wird im Verhältnis von 1 : 3 als Arbeitszeit anerkannt.

Außer Reisekosten für die Vor- und Nachbereitung des Einsatzes.