Anlage 1 AbrUERdErl
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen
- Redaktionelle Abkürzung
- AbrUERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21022
A n l a g e
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Einsatzschäden (1) (Verlust von WuG je PVB) | Geschäftsbedarf Post- und Telekommunikation/ Vor- und Nachbereitung | Tagespauschale je PVB (Spalten 1 und 2) | Tages- pauschale × Anzahl PVB | Kfz-Auslagen (Fahrzeugpauschale für Betriebskosten und Verbrauchskosten ohne Unfallkosten) (2) | Mehrarbeitsvergütung (Spitzabrechnung) (3) | Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (Spitzabrechnung) | Reisekosten, Aufwands- entschädigung | Gesamtkosten inkl. Mehrarbeit und Fahrzeugkosten | |
je PVB und Einsatztag | Kosten je km | Summe (km × Kosten je km) | je Stunde PVB | ||||||
1,00 EUR | 0,30 EUR | 1,30 EUR | zulässiges Gesamtgewicht <3,5 t: 0,41 EUR/km | ||||||
zulässiges Gesamtgewicht >3,5 t: 1,50 EUR/km |
Für Einsatzschäden bis 500,00 EUR je Schadensfall.
Einschließlich Anhänger.
Als Mehrarbeit ist die Zeit anzurechnen, die im Zeitraum von Montag bis Freitag über die Regeldienstzeit hinausgeht und max. 16 Stunden täglich betragen kann. An Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen können jeweils bis zu 24 Stunden täglich angerechnet werden. Bereitschaftszeit wird im Verhältnis von 1:3 als Arbeitszeit anerkannt.