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  • ab 12.10.2006 (aktuelle Fassung)

Art. 4 AbrUERdErl

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen
Redaktionelle Abkürzung
AbrUERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21022

Diese Verwaltungsvereinbarung kann von jedem Vereinbarungspartner jeweils zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Die Kündigung ist gegenüber allen Vereinbarungspartnern schriftlich zu erklären und lässt die Gültigkeit der Vereinbarung zwischen den übrigen Vereinbarungspartnern unberührt.