Art. 4 AbrUERdErl
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen
- Redaktionelle Abkürzung
- AbrUERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21022
Diese Verwaltungsvereinbarung kann von jedem Vereinbarungspartner jeweils zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Die Kündigung ist gegenüber allen Vereinbarungspartnern schriftlich zu erklären und lässt die Gültigkeit der Vereinbarung zwischen den übrigen Vereinbarungspartnern unberührt.