Art. 1 AbrUERdErl
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen
- Redaktionelle Abkürzung
- AbrUERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21022
Die Unterstützungseinsätze der SEK, der MEK sowie der Verhandlungs- und Beratergruppen sind kostenfrei. Will ein Land Kosten für Unterstützungseinsätze der in Satz 1 genannten Kräfte erheben, kann dies durch Vorbehalt bei Beitritt zu dieser Verwaltungsvereinbarung erklärt werden. Der Bund rechnet Einsätze der GSG 9 nach dieser Verwaltungsvereinbarung ab. Der Beschluss der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 18. April 1986 über die gegenseitige Unterstützung im Rahmen der verdeckten Fahndung in allen Kriminalitätsbereichen und die Vereinbarung vom 1. Dezember 1992 über einen Verzicht auf die Erstattung der Kosten der Polizei in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie das Abkommen vom 1. Oktober 1998 über die kostensparende Einsatzbewältigung bei bestimmten polizeilichen Einsatzlagen bleiben unberührt. Besondere Verwaltungsvereinbarungen bleiben ebenfalls unberührt.