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  • ab 12.10.2006 (aktuelle Fassung)

Art. 6 AbrUERdErl

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen
Redaktionelle Abkürzung
AbrUERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21022

Diese Verwaltungsvereinbarung tritt am 1. Juni 2006 zwischen den Vereinbarungspartnern in Kraft, die bis zu diesem Zeitpunkt die Unterzeichnung vorgenommen haben. Die unterzeichnete Vereinbarung ist dem Sächsischen Staatsministerium des Innern zuzuleiten. Nach diesem Zeitpunkt ist ein jederzeitiger Beitritt zu dieser Verwaltungsvereinbarung möglich. Es bedarf hierzu einer schriftlichen Beitrittserklärung, die dem Sächsischen Staatsministerium des Innern zu übersenden ist und mit dem Eingang dort gegenüber allen bisherigen Vereinbarungspartnern wirksam wird. Das Sächsische Staatsministerium des Innern informiert darüber die bisherigen Vereinbarungspartner.