Art. 6 AbrUERdErl
Bibliographie
- Titel
- Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen
- Redaktionelle Abkürzung
- AbrUERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21022
Diese Verwaltungsvereinbarung tritt am 1. Juni 2006 zwischen den Vereinbarungspartnern in Kraft, die bis zu diesem Zeitpunkt die Unterzeichnung vorgenommen haben. Die unterzeichnete Vereinbarung ist dem Sächsischen Staatsministerium des Innern zuzuleiten. Nach diesem Zeitpunkt ist ein jederzeitiger Beitritt zu dieser Verwaltungsvereinbarung möglich. Es bedarf hierzu einer schriftlichen Beitrittserklärung, die dem Sächsischen Staatsministerium des Innern zu übersenden ist und mit dem Eingang dort gegenüber allen bisherigen Vereinbarungspartnern wirksam wird. Das Sächsische Staatsministerium des Innern informiert darüber die bisherigen Vereinbarungspartner.