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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL ÖPNVUH-Erl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Umsteigeanlagen und Haltestelleneinrichtungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (Richtlinie ÖPNV-Umsteigeanlagen und -Haltestellen)
Redaktionelle Abkürzung
RL ÖPNVUH-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200

Zuwendungsempfänger sind

3.1
die niedersächsischen Kommunen und deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse sowie

3.2
grundsätzlich nur für Vorhaben nach Nummer 2.1.1 auch juristische Personen des Privatrechts im Mehrheitseigentum von Empfängern nach Nummer 3.1, wenn sich Empfänger nach Nummer 3.1 dieser Personen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im ÖPNV bedienen und sich die Personen aufgrund Unternehmenszwecks, Betrauung, Fachkenntnis, Eigentumsverhältnissen und Ausstattung besser eignen.

Außer Kraft am 1. August 2028 durch Nummer 8.1 des Erlasses vom 28. Juni 2023 (Nds. MBl. S. 467)