§ 20 AktO - Berufungen, Beschwerden und sonstige Zivilsachen vor den Landgerichten
Bibliographie
- Titel
- Aktenordnung für die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften (AktO)
- Amtliche Abkürzung
- AktO
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31660
(1) 1Als Berufungen, Beschwerden und sonstige Zivilsachen sind zu registrieren:
- 1.
zweitinstanzliche Prozessverfahren unter dem Registerzeichen "S", insbesondere
- a)
Berufungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten,
- b)
Arrestgesuche und Anträge auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung,
- c)
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung,
- 2.
Beschwerdeverfahren unter dem Registerzeichen "T", insbesondere
- a)
Betreuungsbeschwerden,
- b)
Beschwerden in Freiheitsentziehungs- und Unterbringungssachen sowie in betreuungsrechtlichen Zuweisungssachen nach § 340 FamFG,
- c)
Beschwerden in Vollstreckungssachen,
- d)
Beschwerden in Insolvenzsachen,
- e)
Beschwerden nach § 15 Absatz 2 BNotO,
- 3.
Anträge und Handlungen außerhalb eines anhängigen Berufungs- oder Beschwerdeverfahrens unter dem Registerzeichen "SH", insbesondere
- a)
einstweilige Anordnungen ohne vorangegangenes amtsgerichtliches Verfahren nach §§ 49, 50 Absatz 1 Satz 2 FamFG,
- b)
Anordnungen nach §§ 14, 23 VSchDG,
- c)
gerichtliche Bestimmungen der Zuständigkeit nach § 36 ZPO, § 2 ZVG und § 5 FamFG,
- d)
Ablehnungen von Gerichtspersonen nach § 45 Absatz 3 ZPO und § 6 FamFG.
2Berufungen, Arrestgesuche, Anträge auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sind jeweils gesondert zu registrieren.
(2) Im Register sind folgende Angaben zu vermerken:
- 1.
Aktenzeichen,
- 2.
Datum des Eingangs,
- 3.
Gericht erster Instanz:
- a)
Sitz,
- b)
Aktenzeichen,
- c)
Datum der Entscheidung,
- 4.
Vor- und Familienname oder Bezeichnung der Parteien oder Beteiligten sowie deren Anschrift:
- a)
Berufungskläger, Beschwerdeführer oder Antragssteller,
- b)
Berufungsbeklagter, Beschwerde- oder Antragsgegner,
- c)
weiterer Beteiligter,
- 5.
Datum und Art der Erledigung,
- 6.
bei Berufungen und Beschwerden: Datum der Rückgabe der Akten an das Gericht erster Instanz,
- 7.
Jahr der Anordnung des Weglegens und des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist,
- 8.
Bemerkungen, zum Beispiel Verbleib.