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  • ab 01.01.2006 (aktuelle Fassung)

Art. 9 PsychThHENIS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHENIS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

(1) Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt. (1)

(2) Die Satzung des Versorgungswerks ist von diesem in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Staatsvertrages geltenden Fassung unter Hinweis auf diesen Staatsvertrag im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt zu geben.

Wiesbaden, den 22.07.2005

Für das Land Hessen

Für den Ministerpräsidenten

Die Hessische Sozialministerin
Silke  L a u t e n s c h l ä g e r
(Staatsministerin)

Hannover, den 21.07.2005

Für das Land Niedersachsen

Für den Ministerpräsidenten

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Walter  H i r c h e
(Minister)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 1. Januar 2006 (Bek. vom 6. Januar 2006, Nds. GVBl. S. 8)