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  • ab 01.01.2006 (aktuelle Fassung)

Art. 5 PsychThHENIS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHENIS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

(1) Die vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ausgeübte staatliche Aufsicht über das Versorgungswerk wird im Benehmen mit dem Hessischen Sozialministerium wahrgenommen, soweit Belange der Mitglieder nach Art. 1 und der sonstigen Leistungsberechtigten berührt sein können.

(2) Das Versorgungswerk leitet dem Hessischen Sozialministerium jeweils den geprüften Jahresabschluss nebst Lagebericht zu.