PsychThHENIS,NI - Psychotherapeuten Hessen Niedersachsen StV

Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHENIS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Vom 21./22. Juli 2005 (Nds. GVBl. S. 326 - VORIS 21064 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 10. November 2005 (Nds. GVBl. S. 326)

Das Land Hessen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Sozialministerin,

und

das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Art. 1 PsychThHENIS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHENIS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

(1) Alle Mitglieder der Hessischen Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sind Mitglieder des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen (Versorgungswerk).

(2) Die Ausnahmevorschriften und Übergangs- und Überleitungsregelungen der Satzung des Versorgungswerks finden entsprechende Anwendung.

Art. 2 PsychThHENIS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHENIS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

(1) Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Versorgungswerks nach Art. 1 und der sonstigen Leistungsberechtigten ergeben sich, soweit dieser Staatsvertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält, aus dem niedersächsischen Kammergesetz für die Heilberufe vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 634), und der Satzung des Versorgungswerks in der jeweils geltenden Fassung sowie aus den satzungsgemäß getroffenen Beschlüssen der zuständigen Organe.

(2) Bei der Berechnung von Antragsfristen nach dem niedersächsischen Kammergesetz für die Heilberufe oder der Satzung des Versorgungswerks ist für Mitglieder des Versorgungswerks nach Art. 1 das In-Kraft-Treten dieses Staatsvertrages maßgebend.

Art. 3 PsychThHENIS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHENIS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Das Versorgungswerk ist in Niedersachsen und Hessen Vollstreckungsbehörde. Die Vollstreckung von Verwaltungsakten des Versorgungswerks richtet sich im Land Hessen nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz vom 4. Juli 1966 (GVBl. I S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2003 (GVBl. I S. 513), in der jeweils geltenden Fassung.

Art. 4 PsychThHENIS

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten des Landes Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
PsychThHENIS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Das Versorgungswerk kann von der Hessischen Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Auskünfte über die Mitglieder einholen, soweit die Auskünfte für die Feststellung der Mitgliedschaft sowie Art und Umfang der Beitragspflicht oder der Versorgungsleistung erforderlich sind.