Abschnitt 1 PsychThHENIG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- PsychThHENIG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
(1) Dem am 21./22. Juli 2005 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Hessen zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land Niedersachsen wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.