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  • ab 01.05.1953 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 UVollzO - Mitteilungen des Anstaltsleiters

Bibliographie

Titel
Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO)
Amtliche Abkürzung
UVollzO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34220000000001

Der Anstaltsleiter verständigt den nach Nrn. 2 und 3 zuständigen Richter oder Staatsanwalt von allen für die Durchführung des Strafverfahrens bedeutsamen Maßnahmen, Wahrnehmungen und anderen wichtigen Umständen, die den Gefangenen betreffen.