Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.06.1992, Az.: 4 L 142/90
Hilfe; Kostenaufwendige Ernährung; Ärztliche Verordnung; Mehrbedarfszuschalg
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 24.06.1992
- Aktenzeichen
- 4 L 142/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 13389
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1992:0624.4L142.90.0A
Rechtsgrundlagen
- § 23 Abs. 4 Nr. 2 BSHG
- § 37 BSHG
Fundstelle
- FEVS 1943, 161
Amtlicher Leitsatz
Die Gewährung von Hilfe für eine kostenaufwendigere Ernährung setzt regelmäßig eine ärztliche Verordnung voraus. Hilfe für eine kostenaufwendigere Ernährung kann nicht nachträglich zugesprochen werden, wenn der Hilfesuchende sich tatsächlich nicht kostenaufwendiger ernährt hat.