Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 24.06.1992, Az.: 4 L 142/90

Hilfe; Kostenaufwendige Ernährung; Ärztliche Verordnung; Mehrbedarfszuschalg

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
24.06.1992
Aktenzeichen
4 L 142/90
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 13389
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1992:0624.4L142.90.0A

Fundstelle

  • FEVS 1943, 161

Amtlicher Leitsatz

Die Gewährung von Hilfe für eine kostenaufwendigere Ernährung setzt regelmäßig eine ärztliche Verordnung voraus. Hilfe für eine kostenaufwendigere Ernährung kann nicht nachträglich zugesprochen werden, wenn der Hilfesuchende sich tatsächlich nicht kostenaufwendiger ernährt hat.