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  • ab 01.08.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 IntPlGebRdErl

Bibliographie

Titel
Gebühren für die Bereitstellung eines Internatsplatzes an einem Niedersächsischen Internatsgymnasium
Redaktionelle Abkürzung
IntPlGebRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

Ein Wechsel des Hauptwohnsitzes ist dem Niedersächsischen Internatsgymnasium unverzüglich anzuzeigen. Ist nach dem Wechsel des Hauptwohnsitzes eine andere Gebühr nach den Nrn. 1 bis 3 zu erheben, so tritt die Gebührenänderung zum Beginn des auf die Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes folgenden Monats in Kraft.

Außer Kraft am 31. Dezember 2024 durch Nummer 7 Satz 1 des Runderlasses vom 1. März 2019 (SVBl. S. 171)