Abschnitt 3 IntPlGebRdErl
Bibliographie
- Titel
- Gebühren für die Bereitstellung eines Internatsplatzes an einem Niedersächsischen Internatsgymnasium
- Redaktionelle Abkürzung
- IntPlGebRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20220
Für Schülerinnen und Schüler, die die wohnsitzmäßigen Bedingungen nach den Nrn. 1 und 2 nicht erfüllen, sowie für Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland, die nur vorübergehend für maximal ein Jahr ein Niedersächsisches Internatsgymnasium besuchen, beträgt die Gebühr für die Bereitstellung eines Internatsplatzes ab 1.8.2019 pro Kalendermonat 635 Euro.
Außer Kraft am 31. Dezember 2024 durch Nummer 7 Satz 1 des Runderlasses vom 1. März 2019 (SVBl. S. 171)