Abschnitt 2 IntPlGebRdErl
Bibliographie
- Titel
- Gebühren für die Bereitstellung eines Internatsplatzes an einem Niedersächsischen Internatsgymnasium
- Redaktionelle Abkürzung
- IntPlGebRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20220
Für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz auf einer niedersächsischen Insel, die die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe besuchen, wird die Gebühr gem. Nr. 1 Buchst. b auf 390 Euro pro Kalendermonat ermäßigt. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler des 5. bis 10. Schuljahrgangs, sofern ihnen der Schulbesuch im Sekundarbereich I eines Gymnasiums, des gymnasialen Zweiges einer Kooperativen Gesamtschule oder einer Oberschule mit gymnasialem Angebot auf der betreffenden Insel nicht möglich ist.
Außer Kraft am 31. Dezember 2024 durch Nummer 7 Satz 1 des Runderlasses vom 1. März 2019 (SVBl. S. 171)