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  • ab 01.08.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 IntPlGebRdErl

Bibliographie

Titel
Gebühren für die Bereitstellung eines Internatsplatzes an einem Niedersächsischen Internatsgymnasium
Redaktionelle Abkürzung
IntPlGebRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

Für Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz auf einer niedersächsischen Insel, die die Einführungs- und Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe besuchen, wird die Gebühr gem. Nr. 1 Buchst. b auf 390 Euro pro Kalendermonat ermäßigt. Das gilt auch für Schülerinnen und Schüler des 5. bis 10. Schuljahrgangs, sofern ihnen der Schulbesuch im Sekundarbereich I eines Gymnasiums, des gymnasialen Zweiges einer Kooperativen Gesamtschule oder einer Oberschule mit gymnasialem Angebot auf der betreffenden Insel nicht möglich ist.

Außer Kraft am 31. Dezember 2024 durch Nummer 7 Satz 1 des Runderlasses vom 1. März 2019 (SVBl. S. 171)