Abschnitt 8 PVDAZRdErl - 8. Schlußvorschrift
Bibliographie
- Titel
- Arbeitszeitregelung für den Polizeivollzugsdienst
- Redaktionelle Abkürzung
- PVDAZRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411010703002
Unberührt bleiben Arbeitszeitregelungen über den Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten als hauptamtliche Lehrkräfte an den Schulungsstätten der Polizei.
Dieser Runderlaß tritt am ersten Tage des auf die Veröffentlichung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlaß zu a aufgehoben.
An die
Polizeibehörden und -dienststellen.