§ 6d ZustVO-NGefAG
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO-NGefAG)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-NGefAG
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011100600000
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist im Gebiet der Stadt Cuxhaven zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Fischererzeugnissen und lebenden Muscheln in Einrichtungen nach § 19 Abs. 1 und § 20 der Fischhygiene-Verordnung in der Fassung vom 8. Juni 2000 (BGBl. I S. 819) einschließlich der Aufgaben der Grenzkontrollstelle nach § 49 LMBG.