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§ 3 ZustVO-NPOG

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO-NPOG)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-NPOG
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011100600000

Die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte sind zuständig für die Abgabe von Vorschlägen für die Identifizierung und Einstufung schutzbedürftiger ziviler Objekte einschließlich der Erstellung von Objektblättern und deren Fortschreibung.