§ 3 ZustVO-NPOG
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO-NPOG)
- Amtliche Abkürzung
- ZustVO-NPOG
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011100600000
Die Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbständigen Städte sind zuständig für die Abgabe von Vorschlägen für die Identifizierung und Einstufung schutzbedürftiger ziviler Objekte einschließlich der Erstellung von Objektblättern und deren Fortschreibung.