Abschnitt 4 HTIFördErl - Zuwendungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren "HTI"
- Redaktionelle Abkürzung
- HTIFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100
4.1 Der Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) hat ein aussagekräftiges und verbindliches Konzept vorzulegen, aus dem die Struktur des in Niedersachsen zu errichtenden HTI hervorgeht. Neben dem Finanzierungsplan ist auch eine Personalplanung vorzulegen.
Der Zuwendungsempfänger (Erstempfänger) muss über die erforderliche fachliche Expertise verfügen, um die Trägerschaft eines HTI mit dem beantragten thematischen Schwerpunkt zu übernehmen und es muss ein geeignetes wissenschaftliches und wirtschaftliches Umfeld vorhanden sein. Geeignete Räumlichkeiten zur Beherbergung des beantragten HTI müssen nachgewiesen werden und ein Konzept zur Einrichtung oder zur Bereitstellung entsprechender Labore und Werkstätten samt Gerätepark soll ausgeführt werden. Um diese Bedarfe vollständig abzudecken, besteht die Möglichkeit Konsortialpartner bei der Antragstellung einzubeziehen.
4.2 Ein entscheidendes Qualitätskriterium bei der Bewertung der Konzepte ist auch die finanzielle Beteiligung der (regionalen) Wirtschaft im Rahmen des Finanzierungskonzepts, um dem Transfergedanken besonders Rechnung zu tragen.
Die geförderten HTI sollen sich auch über den Förderzeitraum hinaus erfolgreich etablieren. Dazu sollen sie in der Förderphase auch weitere Finanzquellen außerhalb der Landesförderung erschließen, möglichst schon zum Projektstart. Die Bewerber sollen dazu ein Finanzierungskonzept vorlegen, wie das Projekt langfristig eigenständig finanziert werden kann. Der Anteil der Eigenfinanzierung und das langfristige Finanzierungskonzept werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt.
4.3 Es ist ein Konzept zur unternehmerischen Qualifizierung der Letztempfängerinnen und Letztempfänger während der Inkubation oder Akzeleration vorzulegen. Das Programm zur unternehmerischen Ausbildung kann beispielsweise internes Coaching im HTI, Mentoring durch Unternehmerpersönlichkeiten, Workshops und Vorträge (auch durch externe Dienstleister) beinhalten. Die vorgesehen Coaching-Inhalte und deren Umfang sind darzustellen.
4.4 An die berufliche Herkunft der Letztempfängerinnen und Letztempfänger werden keine Bedingungen geknüpft. Sie können aus dem akademischen, unternehmerischen oder aus einem anderen Umfeld kommen. Die Letztempfängerinnen und Letztempfänger aus dem akademischen Bereich haben zum Zeitpunkt der Inkubation ihre akademische Ausbildung bereits abgeschlossen, insbesondere dürfen parallel keine Promotions- oder andere Abschlussarbeiten durchgeführt werden.
4.5 Die Auswahl der Inkubationsprojekte oder Start-ups durch den HTI erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien:
Marktfähigkeit,
Innovationspotential,
Durchführbarkeit,
Patentsituation,
Teamzusammensetzung und unternehmerische Orientierung.
4.6 Die anschließende Unternehmensgründung soll in Niedersachsen erfolgen. Geförderte Start-ups müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Niedersachsen haben.
Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch Nummer 8 des Erlasses vom 23. Juni 2021 (Nds. MBl. S. 1103)